Das Gericht muss die alternierende Obhut prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies wünschen und wenn die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben.
Kinder von ledigen Eltern werden denjenigen von verheirateten gleichgestellt. Der neu geschuldete Betreuungsunterhalt gilt auch für sie.
Neu kann auch bei Unterhaltsstreitigkeiten ein Vertreter für das Kinde bestellt werden.
Ist nicht genügend Geld für die erforderliche Unterhaltszahlung vorhanden, wird dieser Betrag als „gebührender Unterhalt“ in einem Vertrag festgehalten.
Der Kindesunterhalt hat Vorrang vor allen anderen familienrechtlichen Pflichten.
Alle Regelungen sind geschlechtsneutral formuliert. Sämtliche Pflichten und Rechte betreffen Väter wie Mütter.
Das Kind hat neu ein Anrecht auf einen Betreuungsunterhalt. Die Betreuungskosten müssen in die Unterhaltszahlungen eingerechnet werden.
http://www.kisos.ch/pdfKisos_Flyer.pdf
Für den Inhalt von weiterführenden Links übernehme ich keine Verantwortung.
Kommentar schreiben