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Familienrecht

21. September 2018

Die 10-16-Regel wird vom Bundesgericht aufgegeben. Erst wenn das jüngste Kind 16 ist, sei eine Vollzeitarbeit wieder zumutbar. Neu gilt 50% zu arbeiten als zumutbar, sobald das jüngste Kind in den Kindergarten kommt, 80% beim Oberstufeneintritt und 100%, wenn es 16 Jahre alt ist. Von dieser Richtlinie kann abgewichen werden. 

 

1. Januar 2017

Die alternierende Obhut wird im Gesetz eingeführt. Das Kind lebt dann bei beiden Eltern und zwar nahezu gleichmässig. Diese Möglichkeit muss geprüft werden, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.

 

1. Januar 2017

Kinder von unverheirateten Paaren werden finanziell Kindern von verheirateten Paaren gleichgestellt. Der Betreuungsunterhalt wird eingeführt.

 

1. Januar 2014

Das gemeinsame Sorgerecht wird als Regelfall im Gesetz verankert. Nach einer Scheidung behalten also beide Eltern das Sorgerecht über ihre Kinder.

 

 

Quelle: Auszug aus MM43, 22.10.2018, Menschen, S.31

 

 

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